Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kohfahl Ballstrategien GmbH & Co. KG
Georg-Heyken-Straße 4
D-21147 Hamburg
— nachfolgend Anbieter —
1. Geltungsbereich
(1) Die über die Website und mobile Anwendungen der TK8 Sports Academy GmbH („Toni Kroos Academy“) angebotenen Leistungen des Anbieters im Rahmen der Planung und Durchführung von Fußballtrainings-Camps erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
(2) Verträge werden ausschließlich mit volljährigen Vertragspartnern („Kunde“) geschlossen. Teilnehmer des Fußballtrainings-Camps können auch Minderjährige, deren Erziehungsberechtigter der Kunde ist und für die er seine Bestellung aufgibt, im Alter von mindestens 6 Jahren sein.
(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten ausschließlich. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Kunden haben keine Gültigkeit, es sei denn wir stimmen diesen ausdrücklich zu.
2. Anmeldungen
(1) Die Offerten auf der Website und in mobilen Anwendungen der Toni Kroos Academy im Internet stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden auf Vertragsschluss dar. Durch das Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Vertragsschluss ab. Bei nachträglichen Bestelländerungen fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 5,00 an.
(2) Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Geltung dieser Teilnahmebedingungen an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
(3) Der Anbieter kann dieses Angebot innerhalb von 3 Werktagen durch Zusendung einer Anmeldebestätigung annehmen. Der Anbieter wird den Kunden über eine Ablehnung etwa wegen Erreichens der maximalen Teilnehmerzahl per E-Mail informieren.
3. Zahlung, Verzug
(1) Das Teilnahmeentgelt ist unbar und vollständig vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website und in mobilen Anwendungen der Toni Kroos Academy dargestellten Preise.
(2) Das Recht zur Teilnahme an den Camps des Anbieters steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts.
(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Für den Fall, dass der Anbieter einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Kunde die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.
4. Widerrufsrecht
Nach § 312 g Abs.2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
5. Storno und Krankheit
(1) Eine kostenfreie Stornierung ohne Rücktrittsschutz vor Beginn des Fußballtrainings-Camps ist nach Vertragsschluss (Bestätigung durch den Anbieter) nicht möglich. Bei nicht erfolgter Teilnahme an dem Fußballtrainings-Camp fallen die vollen Kosten abzüglich ersparter Aufwendungen des Anbieters an.
(2) Sollte ein Rücktrittsschutz Basic, Premium oder Combi abgeschlossen worden sein, kann der Kunde unter folgenden Bedingungen schriftlich vom Vertrag zurücktreten:
Rücktrittsschutz Basic: Im Krankheitsfall des Teilnehmers kann der Kunde vor Beginn des Fußballtrainings-Camps in Schriftform vom Vertrag zurücktreten, wenn ein ärztliches Attest per Post eingesendet wird. Das Attest muss dem Anbieter im Original vorliegen. Individualisierte Trikot-Sets (Trikots mit Beflockung) werden im Falle des Rücktrittes anteilig mit der Gutschrift verrechnet, sofern das Trikot bereits produziert (beflockt) wurde. Bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch des Fußballtrainings-Camps wird das Teilnahmeentgelt nicht anteilig erstattet.
Rücktrittsschutz Premium: Der Kunde kann die Teilnahme ohne Angabe von Gründen bis 14 Tage vor Beginn des Fußballtrainings-Camps stornieren. Der Kunde erhält eine Gutschrift über den vollen Betrag (abzgl. Gebühr Rücktrittsschutz Premium) zurückerstattet. Die Bedingungen des Rücktrittsschutzes Basic sind nicht inkludiert.
Rücktrittsschutz Combi: Der Kunde kann entweder die Teilnahme ohne Angabe von Gründen bis 14 Tage vor Beginn des Fußballtrainings-Camps stornieren oder im Krankheitsfall des Teilnehmers kann der Kunde vor Beginn des Fußballtrainings-Camps in Schriftform vom Vertrag zurücktreten, wenn ein ärztliches Attest per Post eingesendet wird. Das Attest muss im Original vorgelegt werden. Individualisierte Trikot-Sets (Trikots mit Beflockung) werden im Falle des Rücktrittes anteilig mit der Gutschrift verrechnet, sofern das Trikot bereits produziert (beflockt) wurde. Bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch des Fußballtrainings-Camps wird das Teilnahmeentgelt nicht anteilig erstattet. Der Kunde erhält eine Gutschrift über den vollen Betrag (abzgl. Gebühr Rücktrittsschutz Combi) zurückerstattet.
(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist davon nicht berührt.
6. Absage von Terminen, Änderungsvorbehalt
(1) Der Anbieter behält sich vor, die Veranstaltung wegen nicht Erreichens der Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin oder aus sonstigen wichtigen, vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung des/der Trainer/s, höhere Gewalt) abzusagen. Der Kunde wird hierüber kurzfristig und schriftlich benachrichtigt.
(2) Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden im Falle der Absage eines Fußballtrainings-Camps zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ausgeschlossen. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.
(3) Durch den Nicht-Einsatz von technischen Trainingsmitteln besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz für den hiermit im Zusammenhang stehenden Ausfall.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während des Fußballtrainings-Camps vorzunehmen, soweit diese den Nutzen des angekündigten des Fußballtrainings-Camps für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Der Anbieter ist berechtigt, die benannten Trainer bei Vorliegen eines wichtigen Grunds wie Krankheit oder Unfall durch andere qualifizierte Trainer zu ersetzen. Ein Anspruch auf Schadensersatz hierfür ist ausgeschlossen.
7. Pflichten des Teilnehmers
(1) Der Teilnehmer ist während des Kurses verpflichtet, Anweisungen der Mitarbeiter des Anbieters Folge zu leisten und die Regeln des Fußballtrainings-Camps zu befolgen. Werden diese Anweisungen schuldhaft nicht befolgt und ist dadurch die Gefährdung der Sicherheit insbesondere von anderen Teilnehmern oder die ernsthafte Störung des reibungslosen Ablaufs des Fußballtrainings-Camps zu befürchten, kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
(2) Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Der Teilnehmer ist bei ausgesprochenem Ausschluss unverzüglich vom Kunden abzuholen.
8. Gesundheitszustand des Teilnehmers
(1) Die Teilnehmer müssen kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über den Kunden als Erziehungsberechtigtem. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Kunden. Voraussetzung für eine Teilnahme ist zudem, dass der Teilnehmer sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet und über eine zum Zeitpunkt des Lehrgangs aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt.
(2) Medikamenteneinnahmen und relevante Allergien des Teilnehmers sind dem Anbieter schriftlich mitzuteilen.
(3) Bei geringen Verletzungen des Teilnehmers, die während des Lehrgangs entstehen, erklärt sich der Kunde als Erziehungsberechtigter damit einverstanden, dass der Teilnehmer von den Betreuern des Anbieters versorgt wird.
(4) Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde den Anbieter, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Kunde verpflichtet diese zu übernehmen.
9. Foto- und Filmrechte
Der Kunde sowie die Teilnehmer (und ihre gesetzlichen Vertreter) geben mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch die Toni Kroos Academy, Toni Kroos , sowie durch die von ihnen mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen verbreitet und veröffentlicht werden – auch im Internet – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken, (insbesondere z.B. auf Websites oder in Social Media Kanälen wie Instagram, TikTok oder Facebook). Das schließt die Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung oder öffentliche Zugänglichmachung, Funksendung (Ton-, Fernseh- und Multimediarundfunk), Drahtfunk, Drahtverteilungsanlagen, Kabelfernsehen und Übertragung durch Satelliten, in Online-Diensten (Internet, Intranet, Social Media Plattformen, Apps), Mobilfunk oder andere Medien gleich welcher Art ein. Die Aufnahmen dürfen unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte unverändert oder unter Bearbeitung oder Umgestaltung genutzt werden. Die Toni Kroos Academy und Toni Kroos sind nach freiem Ermessen berechtigt, jedoch nicht dazu verpflichtet, den Namen des Teilnehmers zu nennen.
Datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist die Toni Kroos Academy für ihre Verarbeitungen bzw. die Sports 360 GmbH als Management von Toni Kroos für dessen Verarbeitungen. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist diese Einwilligung. Die in den Aufnahmen enthaltenen personenbezogenen Daten werden dauerhaft gespeichert. Für Verarbeitungen der Toni Kroos Academy gelten im Übrigen die Datenschutzinformation unter https://www.tonikroos-academy.com/de/datenschutz/. Für Verarbeitungen der Toni Kroos Academy Sports 360 GmbH gelten im Übrigen die Datenschutzinformation unter https://www.toni-kroos.com/datenschutzerklaerung.html.
Diese Erklärung erfolgt freiwillig. Sie ist nicht Voraussetzung für die Teilnahme an dem Fußballtrainings-Camp. Sollte eine Einwilligung nicht erteilt werden, kann der Teilnehmer u.U. an manchen Inhalten des Fußballtrainings-Camps, die zum Zwecke der Veröffentlichung erfolgen, nicht teilnehmen bzw. werden gesonderte Gruppen für diese Inhalte gebildet.
10. Haftung
(1) Der Anbieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für ihn tätigen Personen sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung beschränkt sich die Haftung des Anbieters sowie seiner Mitarbeiter und der Erfüllungsgehilfen des Anbieters auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften der Anbieter, seine Mitarbeiter sowie seine Erfüllungsgehilfen nicht.
(3) Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz für vom Teilnehmer zu verantwortenden Ausfall von Trainingsstunden. Der Anbieter übernimmt ebenso keine Haftung für im Lehrgang auftretende Verletzungen, soweit sie nicht auf ein Verschulden des Anbieters zurückzuführen sind. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl mitgebrachter Gegenständen bei der Durchführung der Fußballtrainings-Camps.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen aus Produkthaftung oder aus Garantie sowie bei Ansprüchen aufgrund von Körper- und Gesundheitsschäden sowie bei Verlust des Lebens.
11. Datenschutz
Der Anbieter behandelt die personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie der eigenen Datenschutzgrundsätze. Eine Weitergabe der Daten ohne ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Durchführung und Abwicklung des Vertrages oder soweit gesetzlich zulässig.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmung
(1) Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass ein Verbraucher hierdurch zwingenden verbraucherschützenden Normen entzogen wird.
(2) Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht an unserem Sitz in Hamburg zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Teilnehmer keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat.
(3) Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.